Vorsorgevollmachten

Was ist eigentlich eine Vorsorgevollmacht?

Der Vollmachtgeber ordnet durch die Vorsorgevollmacht zweierlei:

  1. Die Regelung aller Vermögensangelegenheiten, d.h.die Befugnis, alle vermögensrechtlichen Angelegenheit des Vollmachtgebers aussergerichtlich und gerichtlich für diesen zu regeln; dazu zählen Renten - oder Versorgungsleistungen, Steuerangelegenheiten, sowie Bank-, Post- und Rechtsangelegenheiten, Vermögensverwaltung , Vermögenserwerb und z.B.den Abschluss eines Heimvertrages.

  2. Die Regelung betreffend persönlicher Angelegenheiten: Das sind alle Nichtvermögensangelegenheiten, insbesonders im Betreuungsfall
    die Einwilligung in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe,der Unterbringung des Vollmachtgebers, wenn diese zu seinem Wohl erforderlich ist, und unterbringungsähnliche Massnahmen, wie z.B. freiheitsbeschränkende Massnahmen, wozu auch die Verabreichung von Medikamenten über einen längeren Zeitraum gehört. Der Bevollmächtigte hat das Recht, Krankenunterlagen einzusehen und Informationen bei den behandelnden Ärzten einzuholen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht W. Schott informiert Sie gerne zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und dem Recht der Patientenverfügung (Betreuungsvollmacht).

Was kostet eigentlich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung?

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