Notar in Lampertheim

Tätigkeit als Notar

1. Bestellung zum Notar

Am 17.12.2001 wurde er für die Dauer seiner Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht Lampertheim und dem Landgericht Darmstadt zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz Lampertheim bestellt.

Die Geschäftsstelle am Amtssitz Lampertheim befindet sich in der Fußgängerzone "Kaiserstraße" im Stadtzentrum Lampertheims. Sie ist während der üblichen Geschäftsstunden offen gehalten.

Der Amtsbereich des Notars ist der Bezirk des Amtgerichts Lampertheim. Innerhalb dieses Amtbereiches übt der Notar regelmäßig seine Urkundstätigkeit aus.

2. Ausübung des Amtes

Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.
Der Notar und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was bei und durch die Ausübung seines Amtes bekannt geworden ist.

3. Amtstätigkeit des Notars

Aufgaben des Notars gemäß § 20 Bundesnotarordnung (auszugsweise, d.h. u. a. ...) ist es Beurkundungen jeder Art vorzunehmen, sowie Unterschriften, Handschriften und Abschriften zu beglaubigen.

Die Notare sind auch zuständig, Auflassungen entgegenzunehmen etc.:

Zu dem Amt des Notars gehört auch die vorsorgende Rechtsbetreuung, insbesondere die Anfertigung von Urkundsentwürfen und die Beratung der Beteiligten sowie beispielsweise die Anfertigung von Verfügungen von Todes wegen, auch über Vermögen im Ausland, gemäß Art. 26 EGBGB, Erbverträgen, Eheverträgen, Aufhebungsverträgen, Erbverzichtsverträgen, Vorsorgevollmachten, sowie von Grundstückskaufverträgen , auch über Immobilien im Ausland, gemäß Art. 27 EGBGB „freie Rechtswahl”, nebst den Beurkundungsvollmachten.
Als unparteiischer Rechtsberater sämtlicher Beteiligten hat der Notar Vertretungen abzulehnen, in denen es sich um die Wahrnehmung gegensätzlicher Parteiinteressen handelt.

Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben, zu denen auch alle Zusatzgebühren gehören. Gebührenvereinbarungen und Gebührenteilungen sind unzulässig bzw. standeswidrig.


Eingetragen unter der Mitglieds-Nr. 123513 bei der

Notarkammer Frankfurt am Main

http://www.notarkammer-ffm.de/

Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main
Telefon: 0 69/17 00 98-02, Telefax: 0 69/17 00 98-25
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Notar in Lampertheim: Notar Walter Schott

Zugriffe: 19717

Hosting, SEO, look & feel MANNHEIMS-WEB und Kurpfalz-Webdesign