Erbrecht - Erben und Vererben

Für den Angehörigen bedeutet jeder Trauerfall ist immer auch ein Erbfall. Das hinterlassene Erbe des Verstorbenen wird unter den nächsten Angehörigen aufgeteilt. Wurde die Erbschaft durch den Erben erst einmal angenommen, wird es schwierig, sich wieder von der Erbschaft zu lösen. Eine Annahmme ist nicht nur durch ausdrückliche Erklärung (sehr selten), sodern auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten, oder durch Verstreichenlassen der Sechswochenfrist möglich.

Mit dem Erben, der Stellung als Erbe, verbinden die meisten Menschen etwas von Wert. Leider kann der Erblasser auch überschuldet gewesen sein, sodass eine Erbenstellung auch ein Risiko darstellen kann. Reichtümer oder Schulden – alles gehört erst einmal zur Erbschaft.

Die Anfechtung der Erbschaft

  • Anfechtung eines Testamentes - wer ein Testament anfechten möchte, muß das binnen eines Jahres tun, § 2082 BGB. Die Frist beginnt mit Kenntniserlangung des Anfechtungsberechtigten vom Anfechtungsgrund; wenn seit dem Erbfall dreißig Jahre verstrichen sind, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich.
  • Anfechtung des Erbvertrages - § 2283 BGB
    Die Anfechtung eines Erbvertrages durch den Erblasser kann nur innerhalb eines Jahres erfolgen; mit Ausnahme von Drohung, § 1954 BGB, beginnt die Frist mit Kenntnis des Anfechtungsberechtigten von dem Anfechtungsgrund.
  • Verjährung des Anspruchs auf Ergänzung der Erbschaft - oft übersehen - § 2287 II BGB . wurde der in einem Erbvertrag eingesetzte Erbe durch Verfügung des Erblassers zu dessen Lebzeiten in seiner Erbschaft beeinträchtigt - z.B. versteckte Strafklausel -,kann der Erblasser vom Beschenkten die Herausgabe der Zuwendungen verlangen Frist : Drei Jahre ab Anfall der Erbschaft.

Die Ausschlagung der Erbschaft

Jeder der Erbe ist, hat auch die Möglichkeit, die Erbschaft entweder anzunehmen oder auszuschlagen.

  • Ausschlagung der Erbschaft § 1944 I BGB - binnen welche Frist? Die Frist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntniserlangung des Anfalles der Erbschaft durch den berufenen Erben - sechs Monate beträgt die Frist, wenn der Erbe sich im Ausland befindet oder der Erblasser seinen letzten Aufenthaltsort im Ausland hatte.
  • Wann soll ausgeschlagen werden ? Wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat: Indizien dafür: Wurden durch den Erblasser hohe Kredite aufgenommen oder ein Hauskauf voll finanziert?
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