Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein großer Erfolg - schon mehr als 500.000 registrierte Vollmachten.

Vorsorgevollmacht - Vorsorge treffen für den Ernstfall!

Durch einen Schicksalsschlag kann jeder in die Situation kommen, aus physischen oder psychischen Gründen nicht mehr für sich selbst sorgen zu können. Ohne eine Vorsorgevollmacht können Vormundschaftsgerichte einen beliebigen Betreuer nennen - selbst bei Verheirateten wird nicht automatisch der Ehepartner als Betreuer eingesetzt.

Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht, nimmt am Elektronischen Rechtsverkehr mit dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer teil. Durch die Registrierung wird sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht schneller und leichter gefunden wird.

Schon mehr als 500.000 Vollmachten sind in der Vorsorgedatenbank registriert / täglich erfolgen bis zu 440 Anfragen von Gerichten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht W. Schott informiert Sie gerne zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und dem Recht der Patientenverfügung (Betreuungsvollmacht): Vorsorgevollmacht.

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