Anwaltsnotar

Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Der Anwaltsnotar hat deshalb gegenüber dem Rechtsuchenden zu klären und klarzustellen, in welcher Berufsausübung er ihm gegenüber tätig ist.

In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit als Notar mehr entfalten.

Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwälte tätig waren. Sie verfügen nach Ansicht der Bundesnotarkammer daher über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.

Rechtsanwalt und Notar Schott wurde bereits am 17.12.2001 für die Dauer seiner Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht Lampertheim und dem Landgericht Darmstadt zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz Lampertheim bestellt.

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