Testamente und Verfügungen von Todes wegen

Eine letztwillige Verfügung ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt.
Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen“) ist eine Form der letztwilligen Verfügung eines Menschen. Eine andere Form der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Die rechtlichen Regeln über Inhalt, Errichtung, Widerruf, Auslegung und Anfechtung von Testamenten sind Teil des Erbrechts.
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Inhalt und Form eines Testaments, sowie die Hinterlegung sollten klar geregelt sein, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.
Die Einschaltung Ihres Notars kann sich rechnen. Sie ist nämlich normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen: Kosten eines Testaments.

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