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Juristische Themen
Gründe für Eheleute ein Testament aufzusetzen Drucken
Geschrieben von Rechtsanwalt und Notar Schott, Lampertheim   

Glücklich verheiratet... -  Wozu brauchen Sie ein Testament?

Sie wohnen in einem Einfamilienhaus, haben zwei Kinder und erfreuen sich des Lebens. über den Todesfall und die Verteilung Ihres Vermögens machen Sie sich noch keine Gedanken. Dennoch kann ein Todesfall plötzlich und unerwartet eintreten und das Leben Ihrer Familie grundlegend ändern.

Wissen Sie, was Sache ist?

Ohne ein Testament würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Ihr Ehepartner und Ihre gemeinsamen Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Sie sitzen in einem Boot und müssen einen einheitlichen Kurs steuern, was oft schwer fällt. Die vom Gesetz geforderte einheitliche Willensbildung ist nicht immer leicht zu erzielen.

Die nachfolgenden Fragen zeigen, wie wichtig es ist, möglichst frühzeitig die Vermögensverhältnisse für den Fall des eigenen Todes zu regeln.

Haben Sie sich schon einmal gefragt

Ist mein Ehegatte bei der Verwaltung des Einfamilienhauses auf die Zustimmung der Kinder angewiesen?

Sollen - neben meinem Ehepartner - auch meine Eltern bei der Verwaltung des Hauses miterben und mitbestimmen? (bei kinderlosen Familien)

Ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage meines Ehepartners abgesichert oder muss dieser Streit zwischen den Erben befürchten?

Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern?

Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?

Wie spare ich Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Wie kann ich liebgewonnene Personen bedenken und ungewollte oder missliebige Erben ausschließen?

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig - zu Lebzeiten - stellen sollten.

Den qualifizierten Rat eines Anwalts oder einer Anwältin einzuholen ist in diesem Fall mehr als wichtig.

Vorbeugen ist besser als abwarten.

Ein Testament oder ein Erbvertrag ist stets besser als die Regelung, die das Gesetz vorgibt.

Regeln Sie, was zu regeln ist, damit der Erbfall für die Hinterbliebenen nicht noch zusätzlich eine Belastung wird.

Ihr Anwalt im Familien- und im Erbrecht hilft.

 
Kanzlei Schott aus Lampertheim bei Mannheim Drucken
Geschrieben von Rechtsanwalt und Notar Schott, Lampertheim   

Rechtsanwalt und Notar Schott begrüßt Sie ganz herzlich in der Kanzlei Schott Lampertheim! 

 

Rechtsanwalt und Notar Walter Schott ist tätig in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.

 
Kanzlei Schott in Lampertheim - Ihr Weg zu uns Drucken
Geschrieben von Rechtsanwalt und Notar Schott, Lampertheim   

Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht
Kaiserstraße 20
68623 Lampertheim / Hessen
Telefon: 06206 / 2550 

Website: http://www.kanzlei-schott.com
Forum: forum.kanzlei-schott.com

Die Geschäftsstelle am Amtssitz Lampertheim befindet sich in der Fußgängerzone Kaiserstraße im Stadtzentrum Lampertheims. Lampertheim ist eine Stadt in Süd-Hessen rund 32.000 Einwohner im Kreis Bergstraße. Sie ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar.

Eine Anfahrtskizze zur Kanzlei und eine virtuelle Anfahrt steht - hier - zur Verfügung
 
Lampertheim wurde im Jahre 832 zum ersten Mal urkundlich unter dem Namen „Langobardonheim“ erwähnt.
 
Lampertheim - Mannheim-Sandhofen ca. 9 Minuten
Lampertheim - Mannheim / Innenstadt ca. 20 Minuten
Lampertheim - Worms ca. 15 Minuten
Lampertheim - Bürstadt ca. 8 Minuten
Lampertheim - Weinheim ca. 20 Minuten
Lampertheim - Frankenthal ca. 15 Minuten

Alle Angaben sind geschätzte Autominuten auf Grundlage eines handelsüblichen Routenplaners zur Kanzlei Schott, Lampertheim.

 
Rechte und Pflichten als Erben - Beratung durch einen Notar Drucken
Geschrieben von Rechtsanwalt und Notar Schott, Lampertheim   

Ihre Rechte und Pflichten als Erben - Beratung durch einen Notar ist sinnvoll und günstiger als man denkt

Politik, Recht & Gesellschaft
Pressemitteilung von: Kanzlei W. Schott, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Familienrecht Lampertheim
PR Agentur: MANNHEIMS-WEB
Ihre Rechte und Pflichten als Erben - Beratung durch einen Notar und Rechtsanwalt ist sinnvoll und günstiger als man denkt, meint Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Notar Walter Schott aus Lampertheim
Ihre Rechte und Pflichten als Erben - Beratung durch einen Notar und Rechtsanwalt ist sinnvoll und günstiger als man denkt, meint Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Notar Walter Schott aus Lampertheim

(openPR) - Der Tod gehört nun einmal zum Leben. Trotzdem möchten sich viele Menschen nicht mit dem Ableben, sei es mit dem eigenen Tod oder mit dem Ableben naher Angehöriger auseinander setzen. Ist ein Trauerfall erst einmal eingetreten ist, sind die meisten Hinterbliebenen zunächst verwirrt und in der Situation meist überfordert. Viele Dinge müssen geregelt, entschieden und beachtet werden.

Für den Angehörigen bedeutet jeder Trauerfall ist immer auch ein Erbfall. Das hinterlassene Erbe des Verstorbenen wird in aller Regel unter den nächsten Angehörigen aufgeteilt.

Mit dem Erbe verbinden die meisten Menschen etwas von Wert. Leider kann der Erblasser auch überschuldet gewesen sein, sodass eine Erbenstellung auch ein Risiko darstellen kann.

Reichtümer oder Schulden – alles gehört erst einmal zur Erbschaft. Trotz Trauer und Verwirrtheit müssen diese Entscheidungen mit klarem Kopf und in Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten getroffen werden. Ein Notar kann in dieser Situation helfen.

Immer wichtiger wird auch die Frage, ob die Angehörigen für Schulden des Erblassers aufkommen müssen. Viele Erben wissen nicht, was rechtlich zulässig und möglich ist. Daher sollte man die rechtlichen Aspekte kennen und sich im Vorfeld informieren lassen.

"Jeder, der von Gesetzes wegen (also aufgrund von gesetzlicher Erbfolge) oder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Erbe ist, hat die Möglichkeit, die Erbschaft entweder anzunehmen oder auszuschlagen, " meint Rechtsanwalt und Notar W. Schott mit Kanzlei in Lampertheim. Den Internetauftritt der juristschen Kanzlei W. Schott in Lampertheim (Rhein-Neckar) finden Sie unter www.kanzlei-schott.com . Zum Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei in Lampertheim gehören mithin alle Bereiche des Erbrechts, so auch das Recht des Erben, Erbverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, Vertretung im Erbrechtverfahren, Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und anderer rechtliche Aspekte des Erbrechts. Rechtsanwalt und Notar Schott ist auch Fachanwalt für Familienrecht im hessischen Lampertheim (Raum Mannheim, Darmstadt). "Niemand ist gezwungen, eine überschuldetete Erbschaft anzunehmen. Wer allerdings eine Erbschaft ausschlagen will, muss dies innerhalb einer Frist von sechs Wochen direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar tun, weil die Ausschlagungserklärung eine formbedürftige Willenserklärung ist."

"Besser wäre es", so Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Notar Walter Schott, "wichtige Entscheidungen nach Beratung zum Gesamtkomplex – nicht nur unter steuerlichen Aspekten – zu treffen und den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln." Um seine Hinterbliebenen im Erbfall vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, empfiehlt sich zu Lebzeiten eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. Notar. ( www.kanzlei-schott.com/erbrecht-erben-und-vererben.html )

Eine Beratung zu Erbfolge, Pflichtteil und Unternehmensnachfolge soll juristisch klar geregelte Verhältnisse hinterlassen – Ehepartner, Kinder und Verwandte sollen wissen woran sie sind – dadurch werden Konflikte eingedämmt oder sogar vermieden. Es gibt mehrere Möglichkeiten des Vererbens von Immobilien; mittels Beratung und Steuerung der Möglichkeiten vor der geplanten Steuerreform des Erbrechts durch z.B. einen Rechtsanwalt oder Notar kann rechtszeitig vieles geregelt werden, - idealer weise um eine Vorsorgevollmacht (www.kanzlei-schott.com/vorsorgevollmachten.html ) und Patientenverfügung ergänzt.

Fazit: Die Einschaltung eines Notars kann sich rechnen. Sie ist nämlich normalerweise gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht meinen.

Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht

Kanzlei Walter Schott Lampertheim
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Kaiserstraße 20
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Website: www.kanzlei-schott.com
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Kanzlei Schott in Lampertheim:

Rechtsanwalt und Notar Walter Schott ist als Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Familienrecht in Lampertheim tätig. Darüber hinaus betätigt er sich wegen seiner Doppelqualifikation als Notar. Die Geschäftsstelle am Amtssitz Lampertheim befindet sich in der Fußgängerzone Kaiserstraße im Stadtzentrum Lampertheims.

 
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