 | | Kanzlei W. Schott, Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Familienrecht in Lampertheim |
(openPR) - Rechtsanwalt und Notar Walter Schott ist seit 1988 mit lokaler Zulassung am Amtsgericht Lampertheim und dem Landgericht Darmstadt als Rechtsanwalt tätig. Mit Wirkung zum 01.07.2002 wurde er bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen und in die Rechtsanwaltsliste eingetragen. Als Rechtsanwalt liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht und Arbeitsrecht. www.kanzlei-schott.com/rechtsanwalt-in-lampertheim.html
Darüber hinaus betätigt er sich wegen seiner Doppelqualifikation als Notar. Herr Rechtsanwalt und Notar Walter Schott wurde für die Dauer seiner Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Amtsgericht Lampertheim und dem Landgericht Darmstadt zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz Lampertheim bestellt. Die Geschäftsstelle am Amtssitz Lampertheim befindet sich in der Fußgängerzone Kaiserstraße im Stadtzentrum Lampertheims. Sie ist während der üblichen Geschäftsstunden offen gehalten. www.kanzlei-schott.com/notar-in-lampertheim.html
Es besteht freie Notarwahl. Allerdings darf der Notar Amtshandlungen nur in seinem Amtsbezirk vornehmen. Der Amtsbereich des Notars Walter Schott ist der Bezirk des Amtgerichts Lampertheim. Innerhalb dieses Amtbereiches übt der Notar regelmäßig seine Urkundstätigkeit aus. Entfalten Rechtsgeschäfte außerhalb des Amtsbezirks des Notars Wirkungen, so hindert ihn das nicht, diese zu beurkunden. Wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag z.B. ein Grundstück befindet, ist völlig irrelevant. Wenn Ihr Grundstücksmakler einen bestimmten Notar vorschlägt, so können sie ebensogut einen anderen Notar vorschlagen. Beurkundungen für Erwerb und Veräußerung von Immobilien im Ausland sind daher zulässig. Beratungen zum Internationalen Privatrecht mit Bezug auf den Erbfall - Güterrecht, Immobilien im Ausland finden statt, ebenso wie Anfertigung von Urkundsentwürfen und die Beratung der Beteiligten, sowie beispielsweise die Anfertigung von Verfügungen von Todes wegen (Erbrecht), auch über Vermögen im Ausland.
Als Rechtsanwalt liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht und Arbeitsrecht. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat Rechtsanwalt und Notar Walter Schott aufgrund der nachgewiesenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen am 6. November 2006 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen.
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei in Lampertheim sind mithin alle Bereiche des Familienrechts, so auch Vertretung im Scheidungsverfahren, Gestaltung von Eheverträgen, Unterhaltsberechnungen, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht. Rechtsanwalt und Notar Schott ist Fachanwalt für Familienrecht im hessischen Lampertheim (Raum Mannheim, Darmstadt). www.kanzlei-schott.com/fachanwalt-im-familienrecht-in-lampertheim.html
Die Anforderungen und Inhalte für den Fachanwalt für Familienrecht sind gesetzlich geregelt. Auf Basis der Fachanwaltsordnung, § 12 FAO, müssen nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht vorliegen, insbesondere in Bezug auf:
1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft: - Unterhaltsrecht - Betreuungsrecht - Eherecht - Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Lebenspartnerschaft - Sorgerecht und Kindschaftsrecht - Hausrat und eheliche Wohnung - Ehescheidung und Trennung - Vereinbarungen zu Trennung und Scheidung - Ehevertrag - Güterrecht - Versorgungsausgleich - Vermögensauseinandersetzung - Zwangsvollstreckung, Pfändung, Versteigerung - Erbrecht
2. Familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht: - Verfahrens- und Kindschaftsrecht - Kostenrecht
3. Internationales Privatrecht im Familienrecht, auch sog. Internationales Familienrecht
4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung: Mandantengespräch, Beratung, Mediation.
Herr Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht in Mannheim-Lampertheim, nahm am 30.03.2007 am Fortbildungsseminar zum Neuen Unterhaltsrecht im Familienrecht in Heidelberg (Rhein-Neckar Kreis) teil.
Sein besonderer Interessenschwerpunkt liegt neben dem Ehe- und Familienrecht, im Erbrecht und Arbeitsrecht, sowie im Internationalen Privatrecht mit Bezug auf den Erbfall - Güterrecht, Immobilien im Ausland.
Kanzlei Walter Schott Lampertheim
Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht Kaiserstraße 20 68623 Lampertheim / Hessen Telefon: 06206 / 2550
Website: http://www.kanzlei-schott.com/ Forum: forum.kanzlei-schott.com
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Kanzlei Schott in Lampertheim:
Rechtsanwalt und Notar Walter Schott ist als Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Familienrecht in Lampertheim tätig. Darüber hinaus betätigt er sich wegen seiner Doppelqualifikation als Notar. Die Geschäftsstelle am Amtssitz Lampertheim befindet sich in der Fußgängerzone Kaiserstraße im Stadtzentrum Lampertheims.
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