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 E-Mail eines Mandanten/ Fristlose Kündigung

"Ende Dezember 2009 bekam ich von meinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. 
 Da es zwischen den Jahren schwierig war eine Kanzlei aufzusuchen, wand ich mich an Rechtsanwalt Walter Schott, bei dem ich sofort einen Termin bekam.

Dort wurde mir eine sachliche und kompetente, mündliche Beratung bezüglich Arbeitsrecht zuteil.
Es wurde ein schriftlicher Widerruf gegen die Kündigung des Arbeitgebers verfasst so wie eine Arbeitsschutzklage beim Arbeitsgericht Mannheim eingereicht.
Ende Januar 2010 kam es bereits zur Verhandlung bei der mich Rechtsanwalt Walter Schott bestens vertrat.

Dank seiner Kompetenz und seinem Sachwissen, hatte mein Arbeitgeber keine Chance in diesem Verfahren.
Das Urteil war ganz in meinem Sinn.
Die fristlose Kündigung wurde in eine Ordentliche umgewandelt, außerdem wurde mir eine Abfindung zugesprochen.
All das hatte mein ehemaliger Arbeitgeber nicht vor.

Durch die Hartnäckigkeit und cleverer Vertretung seitens Herrn Schott kames für mich zu einem positiven Urteilsspruch.
Dafür möchte ich mich noch heute bei Herrn Schott bedanken.

Viele Grüße
Erwin"


Dr. Alfred Schneider, Unternehmer (Mannheim und Zug/ Zürich), September 2010

Sehr geehrter Herr Schott,
 
Meine Mutter und ich fühlten uns bei Ihnen in einer sehr klassischen, familienrechten Angelegenheit jederzeit sehr kompetent beraten und, was uns ebenso wichtig war, ständig zeitnah und engagiert betreut.
 
Gruß Dr. Alfred Schneider


"Vom drohenden Fahrverbot zur Einstellung des Verfahrens
 -  ein kurzer Schritt - Kanzlei Schott hilft mit".

Mandantenreferenz, November 2010
"Für mich war es der erste Tag des Jahres, an dem ich mit meinem Motorrad unterwegs war. An diesem besagten Samstag herrschte ein großes Fahraufkommen auf der A61. Stets bildeten sich auf der rechten Spur LKW Kolonnen, bestehend aus mehreren LKWs, die von mehreren PKWs überholt wurden, unter denen ich mich auch befunden habe. Daraus ergab es sich, das sich die Fahrsituation öfters veränderte wenn ein vorausfahrender PKW die Geschwindigkeit anpasste, beziehungsweise abbremste. So kam es zu der Situation, das sich des öfteren der Abstand verringerte, was ich meinerseits anzupassen versuchte. Allerdings musste ich darauf achten, dass ich das angepasst versuchte, da sich unmittelbar hinter mir immer Fahrzeuge befanden. Und vor mir musste ich darauf achten, nicht von anderen Verkehrsteilnehmern geschnitten zu werden, die gerade dabei waren, die Spur zu wechseln.

Kurze Zeit später wurde ich von Beamten der Autobahnpolizei angehalten und mir wurde unterstellt, ich hätte den zulässigen Sicherheitsabstand unterschritten. Kurze Zeit später erhielt ich dann das Schreiben der entsprechenden Behörde mich zum Tathergang zu äussern.

An dieser Stelle übergab ich den Fall an meinen Anwalt, Herrn Walter Schott in Lampertheim in der Nähe von Mannheim. Dieser hat mich gut verteidigt, so dass ich nur ein geringes Bußgeld zu zahlen hatte. Was in Angesicht des Vorwurfs der Behörden als sehr glimpflich angesehen werden kann.

Hiermit möchte ich Herrn Schott für die gute Verteidigung danken und verbleibe mit den besten Grüßen

Marc M"