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Welcher Notar ist für mich zuständig? Drucken
Geschrieben von Rechtsanwalt und Notar Schott, Lampertheim   
Jeder kann den Notar frei wählen, der für ihn tätig werden soll. Allerdings darf der Notar Amtshandlungen nur in seinem Amtsbezirk vornehmen. Entfalten Rechtsgeschäfte außerhalb des Amtsbezirks des Notars Wirkungen, so hindert ihn das nicht, diese zu beurkunden. Wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag z.B. ein Grundstück befindet, ist irrelevant.
 
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