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Was kostet eigentlich eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? Die Kosten einer notariellen Vorsorgevollmacht sind durch Gesetz und Rechtsprechung nach oben begrenzt! Eine Patientenverfügung kostet regelmässig ab 48,- Euro zzgl. Auslagen und Steuern. Die Vorsorgevollmacht kostet - abhängig vom Vermögen des Vollmachtgebers - ab 21,- Euro bis maximal 366,- Euro netto; hinzu kommen Steuern und eine Unkostenpauschale des Notars für Kopiekosten und Porto. Wichtig: Die Kosten der Registrierung bei der Bundesnotarkammer - auf Wunsch durch den Notar im elektronischen Rechtsverkehr - löst keine zusätzlichen Notarkosten aus! Die Bundesnotarkammer erhebt eine Gebühr von ca. 16,- Euro pro Vollmachtgeber. Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht, nimmt am Elektronischen Rechtsverkehr mit dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer teil. Durch die Registrierung wird sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht schneller und leichter gefunden wird. Schon mehr als 500.000 Vollmachten sind in der Vorsorgedatenbank registriert / täglich erfolgen bis zu 440 Anfragen von Gerichten. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht W. Schott informiert Sie gerne zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und dem Recht der Patientenverfügung (Betreuungsvollmacht).
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