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Kostenfreie Beratung durch einen Notar? Drucken
Geschrieben von Rechtsanwalt und Notar Schott, Lampertheim   

Kostenfreie Beratung durch einen Notar?

Kommt es zu einer notariellen Beurkundung z.B. eines Testamentes, Erbvertrages oder Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung, ist der Notar von Gesetzes wegen zur umfassenden Belehrung und Beratung verpflichtet, ohne dass dies ihm zusätlich vergütet wird.

Der Notar darf die Kosten der Beratung nicht berechnen - sie sind in den Kosten der Beurkundung einbegriffen. Kostenfreie Rechtsberatung!

 
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