Neues Unterhaltsrecht im FamilienrechtSeminar zum neuen Unterhaltsrecht im Familienrecht Herr Rechtsanwalt und Notar W. Schott, Fachanwalt für Familienrecht nahm am 30.03.2007 am Fortbildungsseminar zum Neuen Unterhaltsrecht im Familienrecht in Heidelberg teil. Aktuellen Darstellung der Reform und der Übergangsvorschriften sowie Auswirkungen auf die Unterhaltsrechtsprechung. 1. Ziele der Reform im Unterhaltsrecht 2. Neuregelungen im BGB, u.a.: a) Auswirkungen der gestiegenen Eigenverantwortung in § 1570 und § 1574 BGB b) Begrenzungen des Unterhaltsanspruchs - nach § 1578b BGB für alle Unterhaltstatbestände - nach § 1579 Nr. 2 BGB bei verfestigter Lebensgemeinschaft c) Neues Rangfolgensystem d) Erweiterung des Betreuungsunterhalts nach § 1615l BGB e) Neuregelung der Kindergeldverrechnung f) Beurkundungspflicht für nachehelichen Unterhalt g) Übergangsvorschriften 3. Auswirkungen auf Nebengesetze Die Referentin, Christiane Ulrike Brosch, ist Vizepräsidentin des Amtsgerichts Karlsruhe Die Moderation Ilse-Marie Noetzel, Karlsruhe, ist Fachanwältin für Familienrecht und Regionalbeauftragte für den OLG-Bezirk Karlsruhe. Fortbildungszertifikat nach § 15 FAO Seminarort ist Heidelberg (Rhein-Neckar Region)
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