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Erbrecht - Erben und Vererben

Für den Angehörigen bedeutet jeder Trauerfall ist immer auch ein Erbfall. Das hinterlassene Erbe des Verstorbenen wird unter den nächsten Angehörigen aufgeteilt. Wurde die Erbschaft durch den Erben erst einmal angenommen, wird es schwierig, sich wieder von der Erbschaft zu lösen. Eine Annahmme ist nicht nur durch ausdrückliche Erklärung (sehr selten), sodern auch durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten, oder durch Verstreichenlassen der Sechswochenfrist möglich.

Mit dem Erben, der Stellung als Erbe, verbinden die meisten Menschen etwas von Wert. Leider kann der Erblasser auch überschuldet gewesen sein, sodass eine Erbenstellung auch ein Risiko darstellen kann. Reichtümer oder Schulden – alles gehört erst einmal zur Erbschaft.

Die Anfechtung der Erbschaft

Die Ausschlagung der Erbschaft

Jeder der Erbe ist, hat auch die Möglichkeit, die Erbschaft entweder anzunehmen oder auszuschlagen.

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