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Notar FAQ

Was kosten Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?                
Die Kosten einer notariellen Vollmacht sind seit 1.8.2013 durch das Gerichts- und NotarkostenGesetz (GNotKG), abgedruckt in Bundesgesetzblatt Ausgabe vom 29.7.2013 Nr. 32 neu geregelt.
Die Kosten einer Vorsorgevollmacht lassen sich nicht mit Mindest- oder Höchstgebühren eingrenzen; sie sind von dem von der Vollmacht betroffenen Vermögen des Vollmachtgebers und der rechtlichen Ausgestaltung der Vollmacht abhängig; der beratende Notar informiert den Mandanten im Beratungsgespräch über anfallende Gebühren des Notars und die Kosten der Registrierung der Vollmachten bei dem Zentralen Vorsorgeregister auf ausdrücklichen Wunsch des Vollmachtgebers.
Hinzu kommen Steuern und eine Unkostenpauschale des Notars für Kopiekosten und Porto.
Die Kosten der Registrierung bei der Bundesnotarkammer - auf Wunsch durch den Notar im elektronischen Rechtsverkehr - löst keine zusätzlichen Notarkosten aus! Die Bundesnotarkammer erhebt eine Gebühr von ca. 16,- Euro pro Vollmachtgeber, wenn dieser zwei Vollmachtnehmer bestimmt, bei einem Vollmachtnehmer sind es 11,- €.
Rechtsanwalt und Notar Walter Schott, Fachanwalt für Familienrecht, nimmt am Elektronischen Rechtsverkehr mit dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer teil. Durch die Registrierung wird sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht schneller und leichter gefunden wird. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht W. Schott informiert Sie gerne zum derzeit geltenden Betreuungsrecht und dem Recht der Patientenverfügung (Betreuungsvollmacht)."
 
Welcher Notar ist für mich zuständig?            
Jeder kann den Notar frei wählen, der für ihn tätig werden soll. Allerdings darf der Notar Amtshandlungen nur in seinem Amtsbezirk vornehmen. Entfalten Rechtsgeschäfte außerhalb des Amtsbezirks des Notars Wirkungen, so hindert ihn das nicht, diese zu beurkunden. Wo sich bei einem Grundstückskaufvertrag z.B. ein Grundstück befindet, ist irrelevant.
 
Kostenfreie Beratung durch einen Notar?
Kommt es zu einer notariellen Beurkundung z.B. eines Testamentes, Erbvertrages oder Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung, ist der Notar von Gesetzes wegen zur umfassenden Belehrung und Beratung verpflichtet, ohne dass dies ihm zusätlich vergütet wird.
Der Notar darf die Kosten der Beratung nicht berechnen - sie sind in den Kosten der Beurkundung einbegriffen. Kostenfreie Rechtsberatung!
 
Was kostet eigentlich ein Testament?
Dies hängt ganz vom Vermögen des Testators ab:

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